Jetzt geht’s wieder los!

Ab 16. Juni starten wir wieder mit dem Probenbetrieb. Doch die Vorgaben des Gesundheitsministeriums sind enorm. Es dürfen beispielsweise nur 10 Musiker gemeinsam proben. Da ist dann aber der Dirigent schon mitgerechnet. Am schwierigsten umzusetzen ist die Vorgabe, dass zwischen den Teilnehmern drei Meter Abstand sein muss. So brauchen wir dafür wirklich den ganzen Probenraum, der ja nun wirklich nicht klein ist.

Selbstverständlich wurde das vereinseigene Hygienkonzept den neuen Vorgaben angepasst. Nun steht dem Probenbeginn unter Auflagen nichts mehr im Wege.

Es wurde ein Gruppenplan für die Proben gestaltetet und viele Hinweisschilder aufgehängt.

Insgesamt gibt es drei Probentermine für fünf Gruppen, damit die Personenanzahl eingehalten werden kann. Dienstags beginnt die erste Probe im 19:00Uhr, die zweite Gruppe fängt um 20:30Uhr an und die dritte Gruppe beginnt am Donnerstag um 19:30Uhr.

GruppeRegisterProbentermin 1Probentermin 2
1Flügelhorn, TrompeteDi 16.6. um 19:00Do 25.6. um 19:30
2Tenorhorn, Bariton, TenorsaxophonDi 16.6. um 20:30Di 30.6. um 19:00
3KlarinetteDo 18.6. um 19:30Di 30.6. um 20:30
4Posaune, Horn, Tuba, SchlagzeugDi 23.6. um 20:30Do 2.7. um 19:30
5Flöten, Es-SaxophoneDi 23.6. um 19:00Di 7.7. um 19:00

Wir freuen uns, dass es jetzt wieder musikalisch losgehen kann, auch wenn alles noch sehr eingeschränkt ist. „Besser als nichts!“

Hygiene- und Schutzkonzept für Proben

Hygiene- und Schutzkonzept

für die Musikgemeinschaft Baldersheim/Burgerroth (MGBB)
Probenbetrieb im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim (EG, 1. OG, DG)

Stand: 16.06.2020

Änderungen zum 16.6.2020:
Gestrichen:
Proben dürfen nur Instrumentalgruppen von höchstens zehn Personen einschließlich des musikalischen Leiters/der musikalischen Leiterin.
Änderung:
Mindestabstände auf 2m reduziert.

Der Ministerrat hat am 26.05.2020 beschlossen, dass Musikvereine ab dem 15.06.2020 mit einer eng begrenzten Wiederaufnahme des Konzert- und kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Schutzauflagen starten zu können.

Grundlage für Proben der MGBB im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim bildet das vorliegende Hygienekonzept. Dieses Konzept ist für alle Musiker/-innen, sowie für die beteiligten Dirigent/-innen verbindlich.

Das Konzept wird auf Grundlage der behördlichen Auflagen bei Bedarf fortgeschrieben.

1. Hygieneeinrichtungen

  • Zur regelmäßigen Handhygiene befinden sich Flüssigseife sowie Einmalhandtücher in Damen- und Herrentoiletten.

2. Reinigung

  • Oberflächen und Türklinken werden von den Musikern am Ende der Probe desinfiziert und gereinigt. Die sich im Dorfgemeinschaftshaus befindlichen Sitzmöglichkeiten und Tische können problemlos gereinigt werden.
  • Desinfektionsmittel und Reinigungstücher werden in jedem Raum bereitgestellt.

3. Räumlichkeiten

  • Der Proberaum ist zu Beginn der Probe durch den Haupteingang zu betreten und am Ende der Probe über den Notausgang/-Treppe zu verlassen, um „Gegenverkehr“ zu vermeiden.
  • Es wird am Eingang jedes Stockwerks auf die Pflicht der Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern hingewiesen. Pausen und Wartezeiten sind nur im „Freien“ unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes gestattet.
  • Die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden.

4. Umgang mit Kondenswasser aus den Blasinstrumenten

  • Bei Blasinstrumenten darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden.
  • Kondenswasser aus den Blasinstrumenten wird durch selbstmitzubringende entsprechende Behältnisse und Handtücher seitens der Musiker aufgefangen. Die Entsorgung des Kondenswassers ist durch den jeweiligen Verursacher vorzunehmen.
  • Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen.

5. Lüften der Räume

  • Räume müssen ausreichend gelüftet werden (Grundsatz: 10 Minuten Lüftung nach jeweils 20 Minuten Probe).

6. Verhaltensregeln

  • Es ist ein Mindestabstand aller Teilnehmer von 2m bei der Probe einzuhalten. Wenn möglich ist auf eine versetzte Aufstellung der Musiker zu achten. Querflöten sind auf Grund der höheren Luftverwirbelungen am Rand zu platzieren.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) ist von allen Musikern mit Ausnahme der Blasmusiker jederzeit zu tragen. D.h. Dirigent und Schlagzeuger haben einen MNS zu tragen.
  • Regelmäßiges Händewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden) besonders vor Beginn des Probe.
  • Einhalten der Hust- und Nies-Etikette (in die Armbeuge husten oder niesen)
  • Kein Körperkontakt, Vermeiden des Berührens von Augen, Mund und Nase
  • Eintreffen und Verlassen des Gebäudes unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nase-Bedeckung
  • Kein unnötiges Aufhalten im Gebäude
  • Türgriffe, Lichtschalter etc. nach Möglichkeit nicht mit der Hand betätigen, besser z.B. mit dem Ellenbogen
  • Gegenstände wie Stifte, Drum-Sticks etc. selbst mitbringen und nicht durchtauschen, keine Tassen oder Becher etc. gemeinsam benutzen
  • Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
  • Publikum ist bei den Proben nicht zugelassen.

Die Verhaltensregeln werden im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und sind zu beachten!

7. Anwesenheitsliste

Um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Namen, Uhrzeit und Datum im Proberaum ausgelegt und sind von den an der Probe teilnehmenden Musiker/innen und Dirigent/innen auszufüllen. Die Anwesenheitslisten sind im Anhang zu finden.

8. Probeutensilien

Die Musiker müssen ihre Probeutensilien (Stifte, Radiergummi, Notenständer, Instrument, Schlagzeugstecken) selbst mitbringen und dürfen diese ausschließlich selbst verwenden.

9. Personen mit Risikoerkrankung

Personen mit Vorerkrankungen bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Diese müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme an der Probe entscheiden. Dies gilt insbesondere für:

  • Schwangere
  • Personen mit Vorerkrankungen, insbesondere des Atmungssystems, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Leber oder Niere
  • Personen deren Immunsystem durch Medikamente, eine Chemo- oderStrahlentherapie geschwächt ist
  • Personen mit Schwerbehinderung
  • Personen, bei denen derartige Konstellationen im häuslichen Umfeld bestehen

10. Aushang Hygienerichtlinie

Die im Anhang zu findende Hygienerichtlinie wird im gesamten Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und ist von allen eintretenden Personen zu beachten.

Hygiene- und Schutzkonzept für Bläsergruppe Schulverband Aub

Hygiene- und Schutzkonzept

für Bläsergruppe Schulverband Aub
(Musikvereine Aub, Baldersheim, Gelchsheim, Oellingen)
Einzelunterricht im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim (EG, 1. OG, DG)

Stand: 09.06.2020

Nach der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 05. Mai 2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240) ist es ab 11. Mai 2020 erlaubt, Einzelunterricht durchzuführen. Grundlage für den Einzelunterricht im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim bildet das vorliegende Hygienekonzept der oben genannten Musikvereine. Dieses Konzept ist für alle zu unterrichtenden Musikerinnen und Musiker (nachfolgend Schüler genannt) sowie für die beteiligten Lehrkräfte verbindlich.

Das Konzept wird auf Grundlage der behördlichen Auflagen bei Bedarf fortgeschrieben (z.B. Möglichkeit von Gruppenunterricht, Registerproben, Gesamtproben usw.).

1. Hygieneeinrichtungen

Zur regelmäßigen Handhygiene befinden sich Flüssigseife sowie Einmalhandtücher in Damen- und Herrentoiletten.

2. Reinigung

Oberflächen und Türklinken werden von der unterrichtenden Lehrkraft zwischen den Unterrichtsstunden (verschiedener Schüler) desinfiziert und gereinigt. Die sich im Dorfgemeinschaftshaus befindlichen Sitzmöglichkeiten und Tische können problemlos gereinigt werden.
Desinfektionsmittel und Reinigungstücher werden in jedem Raum bereitgestellt.

3. Räumlichkeiten

Es wird am Eingang jedes Stockwerks auf die Pflicht der Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern hingewiesen. Warten auf den nächsten Unterricht ist nur im „Freien“ unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes gestattet.

Die örtlichen Unterrichtsräume bieten entsprechend Platz, um einen Mindestabstand von drei Metern und mehr beim Musizieren einzuhalten. Zwischen den zwei Personen im Unterricht werden entsprechende Infektionsschutzwände aufgestellt.

Es dürfen sich maximal zwei Personen in einem Unterrichtsraum gleichzeitig aufhalten.

4. Umgang mit Kondenswasser aus den Blasinstrumenten

Kondenswasser aus den Blasinstrumenten wird durch selbstmitzubringende entsprechende Behältnisse und Handtücher seitens der Schüler und des Lehrers aufgefangen. Die Entsorgung des Kondenswassers ist durch den jeweiligen Verursacher vorzunehmen.

5. Lüften der Räume

Es wird vor und nach Unterrichtseinheiten und in regelmäßigen Abständen während des Unterrichts gelüftet.

6. Verhaltensregeln

  • Regelmäßiges Händewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden) besonders vor Beginn des Unterrichts
  • Abstand halten (mindestens 1,5m bzw. 3m beim Musizieren)
  • Einhalten der Hust- und Nies-Etikette (in die Armbeuge husten oder niesen)
  • Kein Körperkontakt, Vermeiden des Berührens von Augen, Mund und Nase
  • Eintreffen und Verlassen des Unterrichtsgebäudes unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nase-Bedeckung
  • Kein unnötiges Aufhalten im Gebäude
  • Türgriffe, Lichtschalter etc. nach Möglichkeit nicht mit der Hand betätigen, besser z.B. mit dem Ellenbogen
  • Gegenstände wie Stifte, Drum-Sticks etc. selbst mitbringen und nicht              durchtauschen, keine Tassen oder Becher etc. gemeinsam benutzen
  • Bei spezifischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen,   Durchfall) unbedingt zuhause bleiben!
  • Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person binnen der   letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Die Verhaltensregeln werden im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und sind zu beachten!

7. Anwesenheitsliste

Um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Namen, Uhrzeit und Datum der jeweiligen Räume von der anwesenden Lehrkraft geführt. Die Anwesenheitslisten sind im Anhang zu finden.

8. Unterrichtsutensilien

Die Schüler müssen ihre Unterrichtsutensilien (Stifte, Radiergummi, Notenständer, Instrument, Schlagzeugstecken) selbst mitbringen und dürfen ausschließlich diese verwenden.

9. Personen mit Risikoerkrankung

Personen mit Vorerkrankungen bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie/ihre Erziehungsberechtigten muss/müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme am Unterricht entscheiden. Dies gilt insbesondere für:

  • Schwangere
  • Personen mit Vorerkrankungen, insbesondere des Atmungssystems, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Leber oder Niere
  • Personen deren Immunsystem durch Medikamente, eine Chemo- oder               Strahlentherapie geschwächt ist
  • Personen mit Schwerbehinderung
  • Personen, bei denen derartige Konstellationen im häuslichen Umfeld bestehen

10. Aushang Hygienerichtlinie

Die im Anhang zu findende Hygienerichtlinie wird im gesamten Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und ist von allen eintretenden Personen zu beachten.

Faschingsumzüge

Auch dieses Jahr war die MGBB als wilde Tiere verkleidet auf den Faschingsumzügen in Würzburg, Veitshöchheim und Aub unterwegs. Als letzte Kapelle des Würzburger Faschingsumzuges sorgten die Musiker bei den Zuschauern am Straßenrand für tolle Stimmung. Nach dem Umzug in Würzburg blieben noch einige Musiker in der Stadt und machten dort nicht nur musikalisch die Straßen und Kneipen unsicher. Zum traditionellen After-Umzugs-Essen nach dem Faschingsumzug in Veitshöchheim kehrten die Musiker in unsere Baldersheimer Gastwirtschaft zu Schnitzel mit Pommes ein. Mit dem Faschingsumzug  und einigen Stücken auf dem Marktplatz in Aub beendeten die Baldersheimer Musiker die diesjährige Faschingssaison, bevor ein Regenschauer die Faschingsparty auflöste.

Einladung zur Generalversammlung

Hiermit laden wir alle Mitglieder herzlich ein zur
Generalversammlung der
Musikgemeinschaft Baldersheim-Burgerroth
am Sonntag, den 1. März 2020
um 19:00 Uhr
im Gasthaus Stegmaier in Baldersheim

Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:

  1. Begrüßung und Berichte der 1. Vorsitzenden
  2. Bericht der Schriftführerin
  3. Bericht der Kassiererin
  4. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung der Vorstandschaft
  5. Verschiedenes
  6. Wünsche und Anträge

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 23. Februar 2020 beim Vorsitzenden einzureichen.

Die Teilnahme an der Generalversammlung sollte für alle aktiven und passiven Mitglieder selbstverständlich sein. Zeigen Sie mit Ihrer Anwesenheit Ihre Unterstützung für die Arbeit des Vereins.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Flury; Karl Nestmaier; Bernd Geißendörfer
(Vorsitzende)

CSU auf Wahlkampftour in Baldersheim

Auf der Wahlkampftour durch den Landkreis machte das CSU-Team auch Stop in Baldersheim. Die Kandidaten stellten sich den anwesenden Bürgern und verteilten Kartoffeln als Werbegeschenk. Die MGBB spielte einige Stücke vor dem DGH/Kirche bis der Wahlkampfbus weiter nach Aub fuhr. Mit dabei waren Thomas Eberth, der Landrat werden will und Roman Menth, der plant Bürgermeister von Aub zu werden.

1 2 3 4 83