Hygiene- und Schutzkonzept für Bläsergruppe Schulverband Aub
Hygiene- und Schutzkonzept
für Bläsergruppe Schulverband Aub
(Musikvereine Aub, Baldersheim, Gelchsheim, Oellingen)
Einzelunterricht im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim (EG, 1. OG, DG)
Stand: 09.06.2020
Nach der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 05. Mai 2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240) ist es ab 11. Mai 2020 erlaubt, Einzelunterricht durchzuführen. Grundlage für den Einzelunterricht im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim bildet das vorliegende Hygienekonzept der oben genannten Musikvereine. Dieses Konzept ist für alle zu unterrichtenden Musikerinnen und Musiker (nachfolgend Schüler genannt) sowie für die beteiligten Lehrkräfte verbindlich.
Das Konzept wird auf Grundlage der behördlichen Auflagen bei Bedarf fortgeschrieben (z.B. Möglichkeit von Gruppenunterricht, Registerproben, Gesamtproben usw.).
1. Hygieneeinrichtungen
Zur regelmäßigen Handhygiene befinden sich Flüssigseife sowie Einmalhandtücher in Damen- und Herrentoiletten.
2. Reinigung
Oberflächen und Türklinken werden von der unterrichtenden Lehrkraft zwischen den Unterrichtsstunden (verschiedener Schüler) desinfiziert und gereinigt. Die sich im Dorfgemeinschaftshaus befindlichen Sitzmöglichkeiten und Tische können problemlos gereinigt werden.
Desinfektionsmittel und Reinigungstücher werden in jedem Raum bereitgestellt.
3. Räumlichkeiten
Es wird am Eingang jedes Stockwerks auf die Pflicht der Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern hingewiesen. Warten auf den nächsten Unterricht ist nur im „Freien“ unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes gestattet.
Die örtlichen Unterrichtsräume bieten entsprechend Platz, um einen Mindestabstand von drei Metern und mehr beim Musizieren einzuhalten. Zwischen den zwei Personen im Unterricht werden entsprechende Infektionsschutzwände aufgestellt.
Es dürfen sich maximal zwei Personen in einem Unterrichtsraum gleichzeitig aufhalten.
4. Umgang mit Kondenswasser aus den Blasinstrumenten
Kondenswasser aus den Blasinstrumenten wird durch selbstmitzubringende entsprechende Behältnisse und Handtücher seitens der Schüler und des Lehrers aufgefangen. Die Entsorgung des Kondenswassers ist durch den jeweiligen Verursacher vorzunehmen.
5. Lüften der Räume
Es wird vor und nach Unterrichtseinheiten und in regelmäßigen Abständen während des Unterrichts gelüftet.
6. Verhaltensregeln
- Regelmäßiges Händewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden) besonders vor Beginn des Unterrichts
- Abstand halten (mindestens 1,5m bzw. 3m beim Musizieren)
- Einhalten der Hust- und Nies-Etikette (in die Armbeuge husten oder niesen)
- Kein Körperkontakt, Vermeiden des Berührens von Augen, Mund und Nase
- Eintreffen und Verlassen des Unterrichtsgebäudes unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nase-Bedeckung
- Kein unnötiges Aufhalten im Gebäude
- Türgriffe, Lichtschalter etc. nach Möglichkeit nicht mit der Hand betätigen, besser z.B. mit dem Ellenbogen
- Gegenstände wie Stifte, Drum-Sticks etc. selbst mitbringen und nicht durchtauschen, keine Tassen oder Becher etc. gemeinsam benutzen
- Bei spezifischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) unbedingt zuhause bleiben!
- Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Die Verhaltensregeln werden im Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und sind zu beachten!
7. Anwesenheitsliste
Um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Namen, Uhrzeit und Datum der jeweiligen Räume von der anwesenden Lehrkraft geführt. Die Anwesenheitslisten sind im Anhang zu finden.
8. Unterrichtsutensilien
Die Schüler müssen ihre Unterrichtsutensilien (Stifte, Radiergummi, Notenständer, Instrument, Schlagzeugstecken) selbst mitbringen und dürfen ausschließlich diese verwenden.
9. Personen mit Risikoerkrankung
Personen mit Vorerkrankungen bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie/ihre Erziehungsberechtigten muss/müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme am Unterricht entscheiden. Dies gilt insbesondere für:
- Schwangere
- Personen mit Vorerkrankungen, insbesondere des Atmungssystems, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Leber oder Niere
- Personen deren Immunsystem durch Medikamente, eine Chemo- oder Strahlentherapie geschwächt ist
- Personen mit Schwerbehinderung
- Personen, bei denen derartige Konstellationen im häuslichen Umfeld bestehen
10. Aushang Hygienerichtlinie
Die im Anhang zu findende Hygienerichtlinie wird im gesamten Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim ausgehängt und ist von allen eintretenden Personen zu beachten.
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