Bericht zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der 2. Vorsitzende Florian Derks begrüßt die versammelten aktiven und passiven Mitglieder der Musikgemeinschaft Baldersheim – Burgerroth, die anwesenden Ehrenmitglieder, den Bürgermeister Robert Melber und die Stadträte.

Florian Derks verkündet den offiziellen Rücktritt von Franz Mark in seiner Funktion als 1. Vor-sitzender mit all seinen Ämtern. Er bedankt sich bei Franz Mark für die hervorragend geleistete Arbeit. Der Verein steht sehr gut da – finanziell und mitgliedermäßig. „Franz ist ein Highlight für den Ort“, ist eine sehr treffende Aussage. Mit seinem Engagement im Jugendbereich hat er den Verein groß gemacht.

Wie geht es weiter!? Florian Derks erläutert die zukünftige Vereinsstruktur und motiviert die anwesenden Mitglieder zur Bereitschaft, einen Posten zu übernehmen und sich für den Verein einzusetzen.

Neuwahlen

Der 2. Vorsitzende Florian Derks erläutert per Power-Point-Präsentation die Zuständigkeiten des Vorstandes sowie die Stellung und Aufgaben der Jugendleiter/innen.

Bürgermeister Robert Melber macht den Vorschlag, alle Funktionen schriftlich zu wählen. Es sind 53 Wahlberechtigte anwesend.

Betreuer/in – Youngster​:​ ​Kinzinger Lioba​​
Betreuer/in – Bläserklasse​: Nestmeier Sabine
Betreuer/in – Ausbildung​: Neckermann Kathrin​

Die Wahl des 1. Vorsitzenden kann nicht durchgeführt werden, da sich keine der vorgeschlagenen Personen bereit erklärt, zu kandidieren.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Am Sonntag, den 08.Oktober 2006  um 19:30 Uhr findet im Gasthaus Stegmeier in Baldersheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung  der Musikgemeinschaft statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht der Kassiererin
  3. Entlastung der Vorstandschaft 
  4. Neuwahlen:​
    • 1. Vorsitzende(r)
    • Betreuer(in) Bläserklasse
    • Betreuer(in) Youngster
    • Betreuer(in) Ausbildung

5. Verschiedenes

6. Wünsche und Anträge

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 06.Oktober 2006 beim 2.Vorstand einzureichen.

Alle aktiven und passiven Mitglieder sowie alle Eltern sind hierzu eingeladen. Zeigen Sie – nicht nur – durch den Besuch dieser Versammlung Ihr Interesse für den Verein.

2.Vorstand​

Die Zuständigkeiten des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Repräsentant(in) des gesamten Musikverein in der Öffentlichkeit
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen bzw. der Ausschusssitzungen und Aufstellung der Tagesordnungen
  • Einberufung der Mitgliederversammlung bzw. der Ausschusssitzungen
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. der Ausschusssitzung
  • Aufstellung und Durchsetzung von Richtlinien für die verschiedenen Einrichtungen
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern

Stellung der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen

Er / Sie ist

  • Mitglied im Vorstand seines / ihres Vereins
  • Bindeglied zwischen Verein – Elternhaus – Jugendlichen – Ausbilder
  • Repräsentant(in) der Jugendlichen in der Öffentlichkeit

Aufgaben der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen

  • Ansprechpartner(in) für​o Vereinsvorstand, Eltern, Jungmusiker, Ausbilder
  • Interessenvertreter(in) der Jugendlichen
  • Verantwortlich für Jugendveranstaltungen
  • Planung und Organisation von Jahresprogramm, Auftritten, Jugendveranstaltungen, Elternabenden, Freizeitprogramm
  • organisiert Anmeldungen, Lehrgangsunterlagen wie Leitfäden usw. und Vorbereitungsarbeit für Lehrgänge
  • Öffentlichkeitsarbeit / Jugendwerbung
  • Versorgung und Überwachung der Jungmusiker bzgl. Instrument und Noten
  • Informationsquelle für Eltern über​o Möglichkeiten der musikalischen Ausbildung, Teilnahme an Lehrgängen usw., Übungszeiten, Auftritte

Weitere Aufgaben der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen

  • ​organisiert die Fahrt und die Verpflegung der Jugendlichen mit Getränke bzw. Essenbei Auftritten
  • überprüft die Anwesenheit der Jugendlichen bei den Übungsstunden, Probenabenden
  • rechnet mit den Lehrern / Übungsleitern ab
  • erstellt Besprechungsprotokolle und erledigt die Schreibarbeiten im Jugendbereich
  • erledigt die An- und Abmeldungen
  • wirkt bei der Jugendwerbung mit
  • sorgt für Geschenke an Weihnachten, Geburtstage für die Jugendlichen
  • nimmt Entschuldigen für nicht besuchte Proben und Ausbildungsstunden entgegen(Jungemusiker, Schüler und Lehrer)

Aufgaben des Instrumentenwarts

Überprüft reparaturbedürftige Instrumente und veranlasst deren Reparatur – nachAbsprache mit dem Ausschuss