Farbgestaltung für das Dorfgemeinschaftshaus
Immer wenn es um die farbliche Gestaltung eines Gebäudes geht, werden die Diskussionen im Auber Stadtrat besonders lebhaft. So auch bei der Farbauswahl für die Fassaden des künftigen Dorfgemeinschaftshauses in Baldersheim, das alte Schulgebäude dort.
Architekt Felix Tannenberg stellte dem Stadtrat die verschiedenen Farbentwürfe vor. Danach war das Gebäude ursprünglich in Gelb und Grau gefasst, die Fenstergewände in Rehbraun. Tannenberg stellte für die Flächen verschieden kräftige Gelbtöne vor. Die Fenstergewände empfahl er, in einem kräftigen Braun, in Sandsteingrün oder in einem Grauton entsprechend dem Kalksteinsockel im unteren Bereich des Gebäudes zu streichen.

Um den Ratsmitgliedern die Wirkung der Farben zueinander zu veranschaulichen, hatte Tannenberg einige Farbmuster angefertigt. Wichtig für die farbliche Fassung der Fensternischen sei es, dass dadurch die großen Mauerflächen gebrochen werden. Er legte dem Stadtrat die alte farbliche Fassung von 1880 vor, dem ursprünglichen Baujahr des Gebäudes.
Das Gebäude sei damals nicht von lokalen Planern errichtet worde, sondern sollte als Staatsbau für eine Schule schon Akzente setzen. Deshalb wurden die verschiedenen Gesimse angebracht und kräftige Farben gewählt. Die Gestaltung der alten Bauherren sollten nach seiner Auffassung nicht ganz außer Acht gelassen werden.
Dennoch konnte sich der Stadtrat weder mit den braun gefassten Fenstergewänden noch mit dem schlichten Kalksteingrau anfreunden. Mehrheitlich entschied sich das Gremium dafür, die Mauerflächen in einem gebrochenen hellen Ton streichen zu lassen und die Gewände in sandsteinfarbigem Grau-Grün zu fassen.
Fotovoltaikanlage genehmigt
Für die Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage im Industriegebiet Hirschäcker in Baldersheim beantragte der Investor eine Einzäunung. Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes ist die Höhe der Einfriedung auf 1,8 Meter begrenzt. Die Versicherung des Investors verlangt aber eine Höhe von zwei Meter für die Einzäunung. Übereinstimmend gab der Stadtrat seine Einwilligung zu der beantragten Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes.
Die Eigentümer eines Wohnhauses im Burgweg beantragten, die bereits vor Jahren genehmigte Erneuerung der Dachgauben des Hauses zu verlängern. Die Dachgauben sollen zugleich als zweiter Fluchtweg dienen. Die ursprüngliche Baugenehmigung für die Baumaßnahmen wurde bereits im Jahr 2012 erteilt und schon einmal verlängert. Der Stadtrat stimmte auch der erneuten Verlängerung für weitere zwei Jahre zu.
Erlaubnis wegen Denkmalschutz notwendig
Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Renovierung seines Anwesens in der Bahnhofstraße gab der Stadtrat statt. Dort soll das Dach saniert und mit Wärmeschutz versehen sowie die Fassade ausgebessert werden. Wie Bürgermeister Robert Melber dem Stadtrat berichtete, hat der Antragsteller mit der Baumaßnahme bereits begonnen.
Dass aufgrund der Lage des Anwesens im Sanierungsgebiet eine entsprechende Erlaubnis vor Baubeginn einzuholen war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Da die genannten Arbeiten mit den Vorgaben der Gestaltungssatzung in Einklang stehen, erteilte der Stadtrat nachträglich seine Zustimmung.
Auch einer beantragten Einfriedung des Grundstückes mit einem Zaun stimmte der Stadtrat zu, denn auch die entspricht den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Melber schlug vor, künftig auswärtigen Grundstückserwerbern bereits frühzeitig über die Vorgaben der Gestaltungssatzung sowie der Städtebauförderung zu informieren, wenn das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt.
Probleme bereitet dem Bauamt allerdings, dass der Hausbesitzer auf dem Anwesen eine Fotovoltaikanlage installiert hat. Auch dafür hat er keine Genehmigung eingeholt, die wäre nach der Gestaltungssatzung auch gar nicht möglich gewesen. Die Verwaltung ist sich nach Melbers Worten noch nicht schlüssig, wie sie auf diese Baumaßnahme reagieren soll. Sollte diese Anlage geduldet werden, wird der Stadtrat künftig auch keine andere Anlage im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung mehr ablehnen können, befürchtet der Stadtrat.
Ein eher formeller Beschuss war erforderlich, um nach der Erweiterung des Geltungsbereiches des städtebaulichen Sanierungsgebietes auch die Gestaltungssatzung der neuesten Entwicklung anzupassen. Schon vor einiger Zeit hatte der Stadtrat den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes auf die Region um das alte Krankenhaus erweitert, die Gestaltungssatzung aber nicht entsprechend angepasst. Einstimmig holte das Gremium diesen Beschluss jetzt nach.
mainpost (c) Alfred Gehring

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