Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Am Sonntag, den 08.Oktober 2006 um 19:30 Uhr findet im Gasthaus Stegmeier in Baldersheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Musikgemeinschaft statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht der Kassiererin
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen:
- 1. Vorsitzende(r)
- Betreuer(in) Bläserklasse
- Betreuer(in) Youngster
- Betreuer(in) Ausbildung
5. Verschiedenes
6. Wünsche und Anträge
Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 06.Oktober 2006 beim 2.Vorstand einzureichen.
Alle aktiven und passiven Mitglieder sowie alle Eltern sind hierzu eingeladen. Zeigen Sie – nicht nur – durch den Besuch dieser Versammlung Ihr Interesse für den Verein.
2.Vorstand
Die Zuständigkeiten des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
- Repräsentant(in) des gesamten Musikverein in der Öffentlichkeit
- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen bzw. der Ausschusssitzungen und Aufstellung der Tagesordnungen
- Einberufung der Mitgliederversammlung bzw. der Ausschusssitzungen
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. der Ausschusssitzung
- Aufstellung und Durchsetzung von Richtlinien für die verschiedenen Einrichtungen
- Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen
- Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
Stellung der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen
Er / Sie ist
- Mitglied im Vorstand seines / ihres Vereins
- Bindeglied zwischen Verein – Elternhaus – Jugendlichen – Ausbilder
- Repräsentant(in) der Jugendlichen in der Öffentlichkeit
Aufgaben der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen
- Ansprechpartner(in) füro Vereinsvorstand, Eltern, Jungmusiker, Ausbilder
- Interessenvertreter(in) der Jugendlichen
- Verantwortlich für Jugendveranstaltungen
- Planung und Organisation von Jahresprogramm, Auftritten, Jugendveranstaltungen, Elternabenden, Freizeitprogramm
- organisiert Anmeldungen, Lehrgangsunterlagen wie Leitfäden usw. und Vorbereitungsarbeit für Lehrgänge
- Öffentlichkeitsarbeit / Jugendwerbung
- Versorgung und Überwachung der Jungmusiker bzgl. Instrument und Noten
- Informationsquelle für Eltern übero Möglichkeiten der musikalischen Ausbildung, Teilnahme an Lehrgängen usw., Übungszeiten, Auftritte
Weitere Aufgaben der Jugendleiter / der Jugendleiterinnen
- organisiert die Fahrt und die Verpflegung der Jugendlichen mit Getränke bzw. Essenbei Auftritten
- überprüft die Anwesenheit der Jugendlichen bei den Übungsstunden, Probenabenden
- rechnet mit den Lehrern / Übungsleitern ab
- erstellt Besprechungsprotokolle und erledigt die Schreibarbeiten im Jugendbereich
- erledigt die An- und Abmeldungen
- wirkt bei der Jugendwerbung mit
- sorgt für Geschenke an Weihnachten, Geburtstage für die Jugendlichen
- nimmt Entschuldigen für nicht besuchte Proben und Ausbildungsstunden entgegen(Jungemusiker, Schüler und Lehrer)
Aufgaben des Instrumentenwarts
Überprüft reparaturbedürftige Instrumente und veranlasst deren Reparatur – nachAbsprache mit dem Ausschuss

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